Zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention stellt sich die Frage, ob Inklusion am Arbeitsmarkt einen entscheidenden Schritt voran gekommen ist.
300.000 Menschen arbeiten in Deutschland in Werkstätten für behinderte Menschen. Sie erhalten für ihre Arbeit nur ein Taschengeld. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben sie kaum Chancen. Solange das so ist, kann von einer Verwirklichung des Rechts auf Arbeit und Beschäftigung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention nicht die Rede sein. Aber muss man die Arbeit der Werkstätten daher in Frage stellen? Wie müssen sich Werkstätten in Zukunft aufstellen, um mehr Menschen mit Behinderung einen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen? Und was muss auf Seiten der Wirtschaft und der öffentlichen Hand passieren, um dort mehr Arbeitsverhältnisse für Menschen mit Behinderung zu schaffen?
Ausgehend von diesen Fragestellungen, die auf der Werkstätten-Messe in Nürnberg diskutiert wurden, besuchen wir zwei Einrichtungen in Nürnberg, die versuchen, behinderte Menschen am Arbeitsleben teilhaben zu lassen. Wir sprechen mit Unternehmern, die sich für die Beschäftigung behinderter Menschen entschieden haben und zeigen auf, welche finanziellen Möglichkeiten bestehen, um eine Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt zu realisieren.
Letztlich zeigt die Reportage aber auch, dass es noch viel zu tun gibt, will man der UN-Behindertenrechtskonvention in allen Punkten gerecht werden. Wirkliche Inklusion würde unsere Gesellschaft gerechter und humaner machen. Sie würde den Menschen ermöglichen, ihr Potential voll zu entfalten.
Ein Film von Norbert Goldhammer • Länge: 30 Min.
Guten Tag, ich finde es sehr gut, dass endlich mal ein Bericht mit allen wenn und aber, erstellt worden ist. Ich selbst habe auch eine Werkstatt über 10 Jahre besucht. Ich habe in meinem Bekannten und Freundeskreis viel Unverständnis erleben müssen.
Wie kann ich diese Sendung auf die Webseite des Behinderten Rat bringen.
#1